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Workation

Workation bezeichnet die Verbindung von Arbeit und Urlaub, meist im Ausland. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; sie beruht auf einer Vereinbarung. Wichtige Themen sind die Sozialversicherung (A1-Bescheinigung innerhalb der EU/des EWR), Steuer und die 183-Tage-Regel samt Risiko einer steuerlichen Betriebsstätte, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis außerhalb der EU, das anwendbare Arbeitsrecht mit ArbZG und Arbeitsschutz sowie der Datenschutz. Empfehlenswert sind eine klare Policy und eine Begrenzung der Dauer.

Auf einen Blick

  • Kein gesetzlicher Anspruch: Workation setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus
  • Sozialversicherung: Innerhalb der EU und des EWR ist in der Regel eine A1-Bescheinigung erforderlich, die die weitere Zugehörigkeit zum deutschen System nachweist (Koordinierung nach EU-Recht, SGB IV)
  • Steuer: Die 183-Tage-Regel und mögliche Doppelbesteuerungsabkommen sind zu prüfen; es besteht das Risiko einer steuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers
  • Außerhalb der EU sind zusätzlich Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu klären
  • Arbeitsrecht: das anwendbare Recht, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und der Arbeitsschutz bleiben zu beachten, ebenso der Datenschutz
  • Empfehlenswert sind eine klare Policy und eine Begrenzung der Dauer

Worauf Arbeitgeber achten sollten

  • Sozialversicherung: A1-Bescheinigung vor Antritt beantragen (EU/EWR); außerhalb der EU sind gesonderte Regelungen oder Sozialversicherungsabkommen maßgeblich
  • Steuer: 183-Tage-Regel und Betriebsstättenrisiko; regelmäßige Entscheidungs- oder Vertragsabschlusstätigkeit im Ausland kann eine Betriebsstätte begründen
  • Aufenthalt: außerhalb der EU Visum bzw. Arbeitserlaubnis prüfen
  • Arbeitszeit und Arbeitsschutz: ArbZG und Fürsorgepflichten gelten fort; Zeitzonen und Erreichbarkeit regeln
  • Datenschutz: den Zugriff auf personenbezogene Daten aus dem Ausland absichern

Häufige Fragen

Gibt es einen Anspruch auf Workation?

Nein. Workation ist eine freiwillige Leistung und beruht auf einer Vereinbarung. Arbeitgeber können Voraussetzungen, zulässige Länder und die Dauer in einer Policy festlegen.

Was hat es mit der A1-Bescheinigung auf sich?

Innerhalb der EU und des EWR koordiniert das EU-Recht, welches Sozialversicherungssystem gilt. Die A1-Bescheinigung weist nach, dass eine Person weiterhin dem deutschen System unterliegt. Sie sollte vor Antritt der Workation beantragt werden.

Was besagt die 183-Tage-Regel?

Grob gesagt bleibt bei einem Auslandsaufenthalt von weniger als 183 Tagen die Besteuerung häufig in Deutschland. Die Regel gilt aber nur unter weiteren Voraussetzungen und wird durch Doppelbesteuerungsabkommen konkretisiert; sie ersetzt keine Einzelfallprüfung.

Was ist das Risiko einer Betriebsstätte?

Übt eine Person im Ausland regelmäßig Entscheidungsbefugnisse aus oder schließt sie dort Verträge für das Unternehmen ab, kann die dortige Finanzverwaltung eine steuerliche Betriebsstätte des Arbeitgebers annehmen, auch wenn die Person selbst unter der 183-Tage-Grenze bleibt.

Stand: August 2026

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.