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Befristung

Eine Befristung beendet das Arbeitsverhältnis automatisch zu einem festen Zeitpunkt oder mit einem Zweck, ohne Kündigung. Sie ist entweder mit Sachgrund (etwa Vertretung oder Projekt) oder ohne Sachgrund zulässig. Ohne Sachgrund sind höchstens zwei Jahre mit bis zu drei Verlängerungen erlaubt, und nur, wenn zuvor kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestand. Jede Befristung muss vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart werden, sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

Auf einen Blick

  • Zwei Wege: Befristung mit Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG, etwa Vertretung oder Projekt) oder ohne Sachgrund (§ 14 Abs. 2 TzBfG)
  • Ohne Sachgrund höchstens zwei Jahre mit bis zu drei Verlängerungen, und nur ohne frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber; seit dem 1. Januar 2026 gilt dieses Anschlussverbot nicht mehr oberhalb der Regelaltersgrenze
  • Zwingende Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vor Arbeitsbeginn; sonst gilt der Vertrag als unbefristet
  • Eine ordentliche Kündigung während der Befristung ist nur möglich, wenn sie im Vertrag oder Tarifvertrag vorgesehen ist

Häufige Fragen

Zählen Praktikum, Werkstudententätigkeit oder Ausbildung als Vorbeschäftigung?

Es kommt auf den tatsächlichen Inhalt an, nicht auf die Bezeichnung. Eine frühere Werkstudenten- oder Minijob-Tätigkeit ist ein Arbeitsverhältnis und kann das Vorbeschäftigungsverbot auslösen; das Bundesverfassungsgericht lässt Ausnahmen zu, etwa bei geringfügiger, studienbegleitender, sehr kurzer, sehr lange zurückliegender oder ganz anders gearteter Beschäftigung. Bei Praktika ist zu unterscheiden: Ein echtes Praktikum mit Ausbildungs- und Lernzweck, etwa ein Pflicht- oder studienbegleitendes Praktikum, ist ein Praktikantenverhältnis und kein Arbeitsverhältnis; es sperrt eine spätere sachgrundlose Befristung nicht. Wird unter dem Etikett „Praktikum" aber in Wahrheit regulär gearbeitet, also weisungsgebunden wie eine normale Arbeitskraft und ohne echten Lernzweck, liegt ein verdecktes Arbeitsverhältnis vor; dieses zählt als Vorbeschäftigung und löst zudem Ansprüche wie den Mindestlohn aus. Eine Berufsausbildung gilt ebenfalls nicht als Arbeitsverhältnis. Im Zweifel ist ein Sachgrund oder ein unbefristeter Vertrag der sichere Weg.

Darf man befristete Verträge aneinanderreihen?

Mit Sachgrund ist eine Kette befristeter Verträge grundsätzlich möglich. Bei sehr langer Gesamtdauer oder sehr vielen Verlängerungen prüfen die Gerichte aber einen Rechtsmissbrauch; ohne Sachgrund bleibt es bei höchstens zwei Jahren.

Was passiert ohne wirksame Befristung?

Fehlt die Schriftform vor Arbeitsbeginn oder ist die Befristung aus anderen Gründen unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet. Die Textform genügt hier nicht.

Stand: August 2026

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.