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Arbeitsunfähigkeit & eAU

Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt seine geschuldete Tätigkeit nicht ausüben kann. Er muss die Erkrankung unverzüglich anzeigen und ab dem 4. Tag ärztlich feststellen lassen (§ 5 EntgFG). Seit 2023 gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Die Arztpraxis meldet die Daten an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft sie dort elektronisch ab.

Auf einen Blick

  • Arbeitsunfähigkeit = krankheitsbedingte Unfähigkeit, die geschuldete Tätigkeit auszuüben; maßgeblich ist die konkrete Tätigkeit, nicht die Krankheit als solche
  • Anzeigepflicht: Der Arbeitnehmer muss Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen
  • Nachweispflicht: Dauert die Erkrankung länger als 3 Kalendertage, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Feststellung erforderlich, also faktisch ab dem 4. Tag (§ 5 EntgFG)
  • Der Arbeitgeber kann die ärztliche Feststellung auch früher verlangen
  • Seit 1. Januar 2023: Die Arztpraxis übermittelt die Daten an die Krankenkasse, der Arbeitgeber ruft die eAU dort elektronisch ab; ein "gelber Schein" auf Papier für den Arbeitgeber entfällt bei gesetzlich Versicherten
  • Die Melde- und Feststellungspflicht des Arbeitnehmers bleibt trotz eAU bestehen; er muss sich weiterhin rechtzeitig ärztlich untersuchen lassen

Ausnahmen von der eAU

  • Privat krankenversicherte Arbeitnehmer sind nicht in das Verfahren eingebunden und erhalten weiterhin eine Papierbescheinigung, die sie selbst vorlegen
  • Minijobs in Privathaushalten laufen weiter über die Papierbescheinigung an den privaten Arbeitgeber
  • Für ärztliche Bescheinigungen bei erkranktem Kind (Kinderkrankengeld) ist die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse seit 2024 eingerichtet

Häufige Fragen

Ab wann brauche ich eine ärztliche Bescheinigung?

Bei einer Erkrankung von mehr als 3 Kalendertagen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag, also in der Regel ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber kann die ärztliche Feststellung aber auch schon ab dem 1. Tag verlangen.

Muss ich mich trotz eAU noch krankmelden?

Ja. Die eAU ersetzt nur die Papierbescheinigung an den Arbeitgeber. Die Pflicht, Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich zu melden, und die Pflicht, sich rechtzeitig ärztlich untersuchen zu lassen, bleiben bestehen.

Was gilt für Privatversicherte und Minijobs im Privathaushalt?

Für sie greift das eAU-Verfahren nicht. Sie erhalten weiterhin eine Bescheinigung auf Papier und legen diese selbst vor.

Welche Folgen hat unentschuldigtes Fehlen?

Wer ohne Anzeige und ohne Nachweis fehlt, verletzt arbeitsvertragliche Pflichten. Der Arbeitgeber kann die Entgeltfortzahlung bis zur Vorlage des Nachweises zurückhalten und je nach Fall abmahnen; wiederholtes unentschuldigtes Fehlen kann eine Kündigung rechtfertigen.

Stand: August 2026

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.